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   VK Bund, 18.10.1999 - VK 1-25/99   

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https://dejure.org/1999,14352
VK Bund, 18.10.1999 - VK 1-25/99 (https://dejure.org/1999,14352)
VK Bund, Entscheidung vom 18.10.1999 - VK 1-25/99 (https://dejure.org/1999,14352)
VK Bund, Entscheidung vom 18. Oktober 1999 - VK 1-25/99 (https://dejure.org/1999,14352)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Beseitigung einer Rechtsverletzung in einem Vergabeverfahren; Notwendiger Auftragswert bei einem Bauauftrag; Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes; Folgen einer Erteilung des Zuschlags vor Rechtshängigkeit des Verfahrens ; Wirksame ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 24 Nr. 3 VOB/A bezweckt nicht den Schutz des Bieters, mit dem unzulässige Nachverhandlungen geführt werden

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.01.1998 - C-44/96

    Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.

    Auszug aus VK Bund, 18.10.1999 - VK 1-25/99
    Die vom EuGH in seinem Urteil vom 15.01.1998, Rechtssache C-44/96 (Österreichische Staatsdruckerei), für maßgeblich gehaltenen Kriterien lägen bei der VSt nicht vor.

    Anders als im Falle der Österreichischen Staatsdruckerei (vgl. EuGH, Urt. v. 15.01.1998 -Rs. C-44/96, EuZW 1998, 120 ff.) - ergibt sich die Zweckbestimmung der VSt nicht aus einem speziell für sie geschaffenen Gesetz.

  • BGH, 10.10.1986 - V ZR 247/85

    Formbedürftigkeit des Mietvertrages im Rahmen eines Mietkaufmodells

    Auszug aus VK Bund, 18.10.1999 - VK 1-25/99
    Beide Verträge bilden eine rechtliche Einheit mit den anderen Hauptverträgen, die deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, NJW 1984, 869 (870); NJW 1984, 974 (975); NJW 1986, 1983 (1984); NJW 1987, 1069 (1069); Z 101, 393 (296f)) allesamt dem Formzwang des § 11 Abs. 2 ErbbRVO i.V.m. § 313 S. 1 BGB unterliegen.

    1986, 1983 (1984); NJW 1987, 1069 (1069)), ist jedoch als widerlegt anzusehen.

  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus VK Bund, 18.10.1999 - VK 1-25/99
    Dass die Herstellung von Tabaksteuerzeichen auch von privaten Unternehmen vorgenommen wird oder werden kann, schließt die Annahme einer im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe nichtgewerblicher Art nicht aus (EuGH, Urteil vom 10.11.1998 - Rs. C-360/96 Gemeenten Arnhem u.a./BFI Holding BV, JZ 1999, 890, 891).
  • VK Bund, 18.05.1999 - VK 2-08/99

    Vergabe eines Umzugs

    Auszug aus VK Bund, 18.10.1999 - VK 1-25/99
    Deshalb sind nicht erstmals im Nachprüfungsverfahren besonders schwierige Rechtsprobleme aufgetreten, die die Zuziehung eines Rechtsanwalts notwendig gemacht hätten (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.05.1999, VK 2 - 8/99, S. 11).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

    Auszug aus VK Bund, 18.10.1999 - VK 1-25/99
    Beide Verträge bilden eine rechtliche Einheit mit den anderen Hauptverträgen, die deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, NJW 1984, 869 (870); NJW 1984, 974 (975); NJW 1986, 1983 (1984); NJW 1987, 1069 (1069); Z 101, 393 (296f)) allesamt dem Formzwang des § 11 Abs. 2 ErbbRVO i.V.m. § 313 S. 1 BGB unterliegen.
  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 150/82

    Zur Beurkundungspflicht bei Kaufpreisvorauszahlungsanrechnung

    Auszug aus VK Bund, 18.10.1999 - VK 1-25/99
    Beide Verträge bilden eine rechtliche Einheit mit den anderen Hauptverträgen, die deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, NJW 1984, 869 (870); NJW 1984, 974 (975); NJW 1986, 1983 (1984); NJW 1987, 1069 (1069); Z 101, 393 (296f)) allesamt dem Formzwang des § 11 Abs. 2 ErbbRVO i.V.m. § 313 S. 1 BGB unterliegen.
  • BGH, 24.11.1983 - VII ZR 34/83

    Errichtung von Wohnungen auf einem Grundstück - Schadensersatz wegen

    Auszug aus VK Bund, 18.10.1999 - VK 1-25/99
    Beide Verträge bilden eine rechtliche Einheit mit den anderen Hauptverträgen, die deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, NJW 1984, 869 (870); NJW 1984, 974 (975); NJW 1986, 1983 (1984); NJW 1987, 1069 (1069); Z 101, 393 (296f)) allesamt dem Formzwang des § 11 Abs. 2 ErbbRVO i.V.m. § 313 S. 1 BGB unterliegen.
  • VK Bund, 20.12.1999 - VK 1-29/99

    Lagerhaltung, Versand und EDV-technische Verarbeitung von Informations- und

    Daher sind nicht erstmals im Nachprüfungsverfahren besonders schwierige Rechtsprobleme aufgetreten, die die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig gemacht hätten (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.05.1999, VK 2 - 8/99, S. 1; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.10.1999, VK 1 - 25/99, S. 25).
  • VK Rheinland-Pfalz, 22.03.2000 - VK 2/00

    Rüge im Vergabeverfahren rechtzeitig? Muss Bieter anwaltlichen Rat einholen?

    Es sind nicht erstmals im Nachprüfungsverfahren besonders schwierige Rechtsprobleme aufgetreten, die die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes notwendig gemacht hätten (vgl. z.B. Vergabekammer des Bundes, VK 1-25/99, S. 25).
  • VK Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 1 VK 8/00

    Vergaberechtsstreit im Zusammenhang mit der gewünschten Beendigung einer

    Würde man den Bieter, mit dem unzulässige Nachverhandlungen geführt werden, in den Schutzbereich des § 24 Nr. 2 VOL/A einbeziehen, würde man ihm eine durch Verfälschung des Wettbewerbs erlangte Position einräumen, die die Regelung des § 24 Nr. 2 VOL/A gerade mißbilligt (ebenso VgK des Bundes vom 18.10.1999 - VK 1-25/99 - im Blick auf § 24 Nr. 3 VOB/A).
  • VK Bund, 17.07.2000 - VK 1-13/00

    Beschaffung von Einsatzanzügen

    Deshalb sind nicht erstmals im Nachprüfungsverfahren besonders schwierige Rechtsprobleme aufgetreten, die die Zuziehung eines Rechtsanwalts notwendig gemacht hätten (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.05.1999, VK 2 - 8/99; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.10.1999, VK 1 - 25/99).
  • VK Bund, 12.07.2000 - VK 1-13/00

    Verpflichtung zur Erteilung eines Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag nicht

    Deshalb sind nicht erstmals im Nachprüfungsverfahren besonders schwierige Rechtsprobleme aufgetreten, die die Zuziehung eines Rechtsanwalts notwendig gemacht hätten (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.05.1999, VK 2 - 8/99; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.10.1999, VK 1 - 25/99).
  • VK Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 VK 24/00

    Keine "Weiterentwicklung" der ausgeschriebenen Ausführungsart nach Submission!

    Würde man den Bieter, der fordert, daß ihm nach der Submission erlaubt wird, Sondervorschläge einzureichen, in den Schutzbereich des § 24 VOB/A einbeziehen, würde man ihm eine durch Verfälschung des Wettbewerbs erlangte Position einräumen, die die Regelung des § 24 Nr. 3 VOB/A gerade mißbilligt (ebenso Vergabekammer des Bundes - VK 1-25/99 - vom 18.10.1999).
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